Stiftung – Sichtbares

Beispiele für belebte Räumlichkeiten

  • Der Adam Schneider-Saal
  • Die Bibliothek
  • Das Sälchen im Roten Haus
  • Der Naturkostladen
  • Die Schreinerei

Die Liegenschaften am Fuße des Patersberges

Das „Gelbe Haus“

Unser „Gelbes Haus“ oder auch „Sonnenhaus“ hat die besondere Form des Sechsecks. Es ist nach außen absolut harmonisch.

Innengestaltung:

  • 8 kleine Appartements von ca. 40 m² befinden sich im UG und OG
  • Alle Appartements sind verschieden gestaltet und haben als Besonderheit nur wenige rechte Winkel !
  • Die Wände sind lehmverputzt.
  • Jedes Appartement ist mit einer kleinen Kochnische und einer Dusche oder Bad ausgestattet.
  • Die Appartements im Erdgeschoss haben kleine Terrassen, die in der 1. Etage Balkone.
  • Im Dachgeschoss befindet sich eine große Wohnung mit Dachatelier und eine weitere kleine Wohnung.

Wir wünschen uns Bewohner, die offen sind für Gemeinschaft und Austausch.

Das „Rote Haus“

Auch das „Rote Haus“ fällt durch seine besondere Form auf. Die wunderschön gestalteten Fenster und Türen weisen auch auf etwas Besonderes hin.

Haus für „Handel und Wandel“ ist der ursprüngliche Name. Es sagt etwas über seine ihm zugedachten Aufgaben aus:

  • Handel“ steht für: „Naturkostladen mit Café und großem Außenbereich“ im Erdgeschoss.
  • Und „Wandel“ steht für: „Raum des Wortes und der Stille, Raum der inneren Wandlung“ im Obergeschoss.

Dieser Raum wurde von dem großen Künstler Christian Hitsch mit seinen Studenten aufwendig im Sinne des anthroposophischen Bauimpulses gestaltet.

Er wird seit seiner Fertigstellung vor einigen Jahren regelmäßig genutzt.

Das Erdgeschoss ist noch im Zustand des Rohbaus und wartet auf seine Förderer und Gestalter und seine Vollendung.

Die Grundstücke im Erbbaurecht

Grundstücke am Fuße des Patersberges

Das gelbe und das rote Haus

Es ist ein hohes Ideal der „Wernstein-Stiftung“, möglichst viel Grund und Boden im Erbbaurrecht zur Verfügung zu stellen. Warum?

Das Erbbaurecht bietet die Möglichkeit das Grundstück und das sich darauf befindende Gebäude (oder noch zu erstellende Gebäude) rechtlich zu trennen. So verbleibt das Grundstück weiterhin im Eigentum der Stiftung und ist somit nicht der Marktspekulation unterstellt. Die Nutzer des Grundstücks bekommen durch einen langfristigen Vertrag (99 Jahre) die Möglichkeit das bestehende Gebäude zu nutzen oder einen Neubau zu errichten. Durch die lange Laufzeit wird das Erbbaurecht auch als Eigentumsähnliches Recht bezeichnet.

Wenn die Erbbaurechtsnehmer sich noch zu „genossenschaftlichem“ Bauen zusammenschließen, und damit auch den Gebäudeteil der Marktspekulation entziehen, ist ein großer Schritt an sozialer Gestaltung erreicht.

Grund und Boden sind begrenzte Güter auf der Erde und sie sollten deshalb „gemeinnützig“ verwaltet werden, also so genutzt werden, daß die nächste Generation Erde als Lebensraum vorfindet. Das funktioniert nicht mit dem herkömmlichen Begriff des privaten Eigentums bei Grund und Boden. Ein zusammenfassender Spruch aus den 68ern: ‚Wir behandeln die Erde so, als hätten wir noch eine zweite im Kofferraum.‘ In den Großstädten führt gerade dieses Denken und Handeln zu unbezahlbarem Wohnraum. Aber auch auf dem Lande hat diese Tendenz im erschreckenden Maße zugenommen mit der „Corona-Krise“.
So kann man das Erbbaurecht als ein Beispiel für Weitsicht sehen: 1919 erkannten die Schöpfer dieses Gesetzes schon die Gefahr, die im Privatisieren liegt.